Cookie Banner Richtlinien

Aktuell regelt die „Cookie-Richtlinie“ den rechtlichen Umgang mit den Cookies in Europa. Laut dem BGH-Urteilsspruch vom 28.05.2020, besteht für alle Websitebetreiber die Cookies setzen oder externe Inhalte auf Ihrer Website laden eine Pflicht, dem Nutzer zu ermöglichen, die Cookies und externen Inhalte vorher zu blockieren. Der Nutzer bekommt die Wahl, welche Cookies er verwenden möchte und welche nicht.

Beispiele für Inhalte die mit einem Content Blocker blockiert werden müssen:

  • Google Maps
  • reCAPTCHA
  • YouTube
  • Extern geladene Inhalte wie Facebook-Inhalte

Häufig verwendete Dienste die Cookies verwenden:

  • Der Cookie-Banner selber
  • Analysetools (Matomo, Google Analytics)

Was Sie tun sollten, um die bei Ihnen verwendeten Cookies rechtssicher verwenden zu können:

  • Veranlassung zur Anpassung Ihres Cookie Banners
  • Die verschiedenen Cookie Arten beachten
  • Es dürfen keine voreingestellten Häkchen eigestellt sein (außer bei Essenziellen Cookies)
  • Der Cookie Banner darf erst Cookies setzen, wenn der Nutzer dem aktiv zugestimmt hat
  • Auch der Datenübermittlung an Dritte muss der Nutzer vorher zustimmen können (Content-Blocker)
  • Die Datenschutzerklärung überprüfen (lassen) und ggf. von einem Fachkundigem überarbeiten lassen

Gerne sind wir Ihnen bei der Einbindung eines rechtskonformen Cookie-Banners behilflich.*

*keine Rechtsberatung