Bewahrt einen kühlen Kopf!

Seit Sommer dieses Jahres geht eine regelrechte Abmahnwelle durch die Welt der Website- und Shopbetreiber. Den betroffenen Personen werden Datenschutzverstöße wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Das führt zu Verunsicherung und Ärger seitens der Betroffenen. Schnell entsteht die Fehlannahme, die Websiteerstellung sei nicht gewissenhaft durchgeführt worden. Die Betroffenen bezahlen die Summe dennoch meist schnell, um sich vor weiterem Ärger zu schützen. Habt ihr auch eine Google Fonts Abmahnung bekommen? Dann könnte dieser Beitrag interessant für euch sein.

In jedem Fall gilt: Ruhe bewahren und die Situation prüfen lassen. Wir stehen euch dabei gerne mit Rat und Tat für eine Überprüfung eurer Website oder eures Shops zur Seite. Viele Rechtsanwälte sprechen darüber hinaus die Empfehlung aus, die Abmahnsumme nicht zu bezahlen. Zu undurchsichtig sei zum aktuellen Zeitpunkt die rechtliche Situation, die sich von Websitebetreiber zu Websitebetreiber individuell unterscheidet. Daraus ergeben sich natürlich verschiedene rechtliche Situationen, die ohne Prüfung meistens schwammig bleiben.

Ein tieferer Einblick in die Problematik von dynamischen Google Fonts

Zunächst einmal steht für viele Websitebetreiber sicherlich die Frage im Raum, was mit einer dynamischen Einbindung von Google Fonts überhaupt gemeint ist.

Bei Google Fonts handelt es sich um eine digitale Schriftenbibliothek mit über 1400 Schriftarten, die von Google ins Leben gerufen wurde. Der große Vorteil: die Schriften können dynamisch eingebunden werden. Der Nutzer muss die Schrift also nicht lokal auf seinem PC installieren, um ein originalgetreues Schriftbild zu erhalten. Somit sieht die Website 100%ig für alle Nutzer gleich aus.

Wow, was für eine Bereicherung für Webdesigner und Co. Eigentlich – denn genau dort ist der Haken. Durch die dynamische Einbindung der Schrift, wird nämlich eine Verbindung zum Google Server herstellt. Bei dem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten des Users, wie z.B. die IP-Adresse an den Google Server übermittelt. Doch seit Inkrafttreten der DSGVO muss ein Websitenutzer dieser Übermittlung von personenbezogenen Daten aktiv zustimmen.

Eine gängige Alternative ist die lokale Einbindung einer Google Font oder ein genereller Verzicht von Schriften aus der Google Fonts Bibliothek. Bei der technischen Umstellung sind wir euch gerne behilflich und prüfen vorab gerne eure Website auf die DSGVO-konforme Nutzung von Google Fonts.